Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 23.08.2012 - 11 Sa 71/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
Anordnung zur Reduzierung der Arbeitszeit im Bereich der US-Streitkräfte - keine Hinweispflicht auf tarifliche Regelung bei arbeitsvertraglicher Bezugnahme auf dieselbe
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Tarifliche Änderung der Arbeitszeit für Beschäftigte bei den Stationierungsstreitkräften
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Tarifliche Änderung der Arbeitszeit für Beschäftigte bei den Stationierungsstreitkräften
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 26.01.2012 - 3 Ca 1318/11
- LAG Rheinland-Pfalz, 23.08.2012 - 11 Sa 71/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 26.06.1985 - 4 AZR 585/83
Arbeitszeitbestimmung durch Arbeitgeber-Mitbestimmung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.08.2012 - 11 Sa 71/12
Als Kraftfahrer unterfällt der Kläger den Sonderbestimmungen des Anhangs F zum TVAL II. Diese verdrängen jedoch nicht die allgemeine Regelung des § 9 TVAL II (BAG 26.06.1985 . 4 AZR 585/83 - zitiert nach juris, Rn. 25).Die Bestimmungen in § 9 TVAL II berechtigen den Arbeitgeber, durch einseitige Anordnung die Arbeitszeit zu verlängern und in derselben Weise auch wieder auf die tarifliche Normalarbeitszeit zu verkürzen ( BAG 26.06.1985 - 4 AZR 585/83 - zitiert nach juris; BAG 29.01.1986 - 4 AZR 531/84 - zitiert nach juris, LAG Rheinland-Pfalz 13.08.1985 - 8 Sa 228/85 - zitiert nach juris; LAG Rheinland-Pfalz 02.07.1993 - 3 Sa 1074/92 - zitiert nach juris).
- BAG, 23.06.1992 - 1 AZR 57/92
Individuelle Arbeitszeit und Betriebsvereinbarung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.08.2012 - 11 Sa 71/12
Vielmehr müssen besondere Umstände hinzutreten, die den Arbeitnehmer zu dem Vertrauen berechtigen, dass gerade und nur die bisherige Arbeitszeitdauer auch künftig verbindlich sein soll ( BAG 23.06.1992 - 1 AZR 57/92 - AP BGB § 611 Arbeitszeit Nr. 1 = EzA BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 12). - BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 531/84
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.08.2012 - 11 Sa 71/12
Die Bestimmungen in § 9 TVAL II berechtigen den Arbeitgeber, durch einseitige Anordnung die Arbeitszeit zu verlängern und in derselben Weise auch wieder auf die tarifliche Normalarbeitszeit zu verkürzen ( BAG 26.06.1985 - 4 AZR 585/83 - zitiert nach juris; BAG 29.01.1986 - 4 AZR 531/84 - zitiert nach juris, LAG Rheinland-Pfalz 13.08.1985 - 8 Sa 228/85 - zitiert nach juris; LAG Rheinland-Pfalz 02.07.1993 - 3 Sa 1074/92 - zitiert nach juris).