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   LAG Rheinland-Pfalz, 23.08.2012 - 11 Sa 71/12   

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https://dejure.org/2012,37052
LAG Rheinland-Pfalz, 23.08.2012 - 11 Sa 71/12 (https://dejure.org/2012,37052)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.08.2012 - 11 Sa 71/12 (https://dejure.org/2012,37052)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. August 2012 - 11 Sa 71/12 (https://dejure.org/2012,37052)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Anordnung zur Reduzierung der Arbeitszeit im Bereich der US-Streitkräfte - keine Hinweispflicht auf tarifliche Regelung bei arbeitsvertraglicher Bezugnahme auf dieselbe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tarifliche Änderung der Arbeitszeit für Beschäftigte bei den Stationierungsstreitkräften

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifliche Änderung der Arbeitszeit für Beschäftigte bei den Stationierungsstreitkräften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 26.06.1985 - 4 AZR 585/83

    Arbeitszeitbestimmung durch Arbeitgeber-Mitbestimmung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.08.2012 - 11 Sa 71/12
    Als Kraftfahrer unterfällt der Kläger den Sonderbestimmungen des Anhangs F zum TVAL II. Diese verdrängen jedoch nicht die allgemeine Regelung des § 9 TVAL II (BAG 26.06.1985 . 4 AZR 585/83 - zitiert nach juris, Rn. 25).

    Die Bestimmungen in § 9 TVAL II berechtigen den Arbeitgeber, durch einseitige Anordnung die Arbeitszeit zu verlängern und in derselben Weise auch wieder auf die tarifliche Normalarbeitszeit zu verkürzen ( BAG 26.06.1985 - 4 AZR 585/83 - zitiert nach juris; BAG 29.01.1986 - 4 AZR 531/84 - zitiert nach juris, LAG Rheinland-Pfalz 13.08.1985 - 8 Sa 228/85 - zitiert nach juris; LAG Rheinland-Pfalz 02.07.1993 - 3 Sa 1074/92 - zitiert nach juris).

  • BAG, 23.06.1992 - 1 AZR 57/92

    Individuelle Arbeitszeit und Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.08.2012 - 11 Sa 71/12
    Vielmehr müssen besondere Umstände hinzutreten, die den Arbeitnehmer zu dem Vertrauen berechtigen, dass gerade und nur die bisherige Arbeitszeitdauer auch künftig verbindlich sein soll ( BAG 23.06.1992 - 1 AZR 57/92 - AP BGB § 611 Arbeitszeit Nr. 1 = EzA BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 12).
  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 531/84
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.08.2012 - 11 Sa 71/12
    Die Bestimmungen in § 9 TVAL II berechtigen den Arbeitgeber, durch einseitige Anordnung die Arbeitszeit zu verlängern und in derselben Weise auch wieder auf die tarifliche Normalarbeitszeit zu verkürzen ( BAG 26.06.1985 - 4 AZR 585/83 - zitiert nach juris; BAG 29.01.1986 - 4 AZR 531/84 - zitiert nach juris, LAG Rheinland-Pfalz 13.08.1985 - 8 Sa 228/85 - zitiert nach juris; LAG Rheinland-Pfalz 02.07.1993 - 3 Sa 1074/92 - zitiert nach juris).
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